Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Elektro Stegemann GmbH
Am Rosenhügel 43
42553 Velbert
Nordrhein-Westfalen
 
HRB 17630
Amtsgericht Wuppertal
USt-ID: DE 121 536 030
Zuständige Handwerkskammer: HWK Düsseldorf
 

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Elektro Stegemann GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde (§ 305 Abs. 2 BGB).
Ergänzend gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) sowie einschlägige DIN-, VDE- und DGUV-Vorschriften.
Bei Widersprüchen zwischen VOB/B und diesen AGB haben die vorliegenden AGB Vorrang, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
 

Teil B – Vertragsschluss, Leistungen, Pflichten

§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Elektro Stegemann GmbH sind freibleibend (§ 145 BGB).
Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung, mündliche Beauftragung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Zeichnungen, Angebote, technische Unterlagen und Berechnungen bleiben Eigentum der Elektro Stegemann GmbH und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Leistungsverzeichnis oder nach mündlicher Absprache.
Änderungen oder Zusatzleistungen können auch mündlich vereinbart werden.
Die Elektro Stegemann GmbH darf Subunternehmer einsetzen (§ 278 BGB).
Bei Mengenabweichungen kann sich der angebotene Endpreis um bis zu 15 % ohne gesonderten Nachtrag anpassen, sofern dies durch tatsächliche Material- oder Leistungsmehrung bedingt ist.
Der Auftraggeber hat notwendige Genehmigungen, Zufahrten, Anschlüsse und Informationen bereitzustellen (§ 642 BGB).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Zugang, Stromversorgung, Lagerflächen, Nutzung von sanitären Anlagen und Sicherheitsvorkehrungen bereit.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen und führen zu Mehrkosten.
Die Baustelle muss den geltenden DGUV- und DIN-VDE-Vorschriften entsprechen.
Die Bindefrist eines Angebots beträgt 4 Wochen ab Datum der Angebotserstellung.
 

Teil C – Preise, Zahlungen, Eigentum

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. (§ 1 UStG).
Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig (§ 286 BGB).
Abschlagszahlungen können nach § 632a BGB verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Elektro Stegemann GmbH (§ 449 BGB).
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung sind unzulässig.
§ 6 Preisanpassung
Erhöhen sich nach Vertragsschluss Material-, Energie- oder Lohnkosten objektiv nachweisbar, darf die Elektro Stegemann GmbH eine angemessene Preisanpassung verlangen (§ 315 BGB).
Übersteigt die Anpassung 10 %, kann der Auftraggeber binnen 7 Tagen nach Mitteilung zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten (§ 649 BGB).
 

Teil D – Leistung, Termine, Abnahme

§ 7 Leistungsfristen und höhere Gewalt
Fristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart.
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Lieferantenverzug, Krankheit oder Energieknappheit verlängern die Leistungszeit angemessen (§ 275 BGB).
Sollte eine vereinbarte Fertigstellungsfrist durch die Elektro Stegemann GmbH überschritten werden, haftet die Elektro Stegemann GmbH nicht für Produktionsausfälle, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§ 8 Abnahme
Nach Fertigstellung oder Nutzung der erbrachten Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (§ 640 BGB).
Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme binnen 12 Tagen nach Fertigstellungsanzeige oder Fertigstellung der Arbeiten, gilt die Leistung als abgenommen (§ 12 VOB/B).
Mit Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über (§ 644 BGB).
 

Teil E – Gewährleistung, Haftung und Versicherung

§ 9 Gewährleistung
Es gelten die §§ 633 ff. BGB.
Akkus, Batterien, Leuchtmittel, Sicherungen, Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Gewährleistungsfristen:
 – 2 Jahre bei Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
 – 1 Jahr bei sonstigen Werkleistungen (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), soweit gesetzlich zulässig.
Mängel sind schriftlich anzuzeigen; die Elektro Stegemann GmbH hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Erst nach zweimaligem Fehlschlag darf der Auftraggeber mindern oder zurücktreten (§ 323 BGB).
§ 10 Haftung
Die Elektro Stegemann GmbH haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 BGB).
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Entgangener Gewinn gilt nicht als ersatzfähiger Schaden.
Die Haftung ist auf die Höhe der Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
Keine Haftung für mittelbare Schäden (§ 280 BGB).
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
 

Teil F – Datenschutz, Geheimhaltung, Medienrechte

§ 11 Datenschutz (DSGVO/BDSG)
Die Elektro Stegemann GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach DSGVO und BDSG.
Verantwortlicher: Michael Stegemann, Am Rosenhügel 43, 42553 Velbert.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit (Art. 15–20 DSGVO).
Daten werden entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 257 HGB, § 147 AO) gespeichert.
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling gemäß Art. 22 DSGVO statt.
§ 12 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln technische, kaufmännische und personenbezogene Informationen vertraulich (§ 241 Abs. 2 BGB). Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 13 Medien-, Referenz- und Angebotsrechte
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Fotos, Videos oder Projektdokumentationen von durchgeführten Arbeiten durch die Elektro Stegemann GmbH zu Referenz-, Dokumentations- und Marketingzwecken (Website, Social Media, Print) genutzt werden dürfen (§ 22 KUG), sofern er dem nicht schriftlich widerspricht.
Vom Auftragnehmer erstellte Angebote, Planunterlagen, Dokumentationen und Berechnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Jede Zuwiderhandlung kann Schadensersatzansprüche begründen (§§ 97 UrhG, 823 BGB).
Unwahre Tatsachenbehauptungen oder geschäftsschädigende Bewertungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden (§§ 823, 1004 BGB i. V. m. Art. 5 GG).
 

Teil G – Rücktritt, Kündigung, Stornierung

§ 14 Rücktritt / Kündigung
Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung gemäß § 648 BGB zurücktreten, schuldet jedoch die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, Material und entgangenen Gewinn.
Bei unberechtigter Stornierung kann die Elektro Stegemann GmbH eine Entschädigung bis zu 90 % des Auftragswerts verlangen, soweit sie den Schaden nachweist (§ 249 BGB).
Individuell geplante oder installierte Systeme sind vom Widerruf ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Teil H – Recht, Lieferung, Streitbeilegung, Schlussbestimmungen
§ 15 Anwendbares Recht, Lieferung und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 EGBGB).
Gerichtsstand ist Velbert (§ 38 ZPO).
Aus diesem Grund gelten Lieferzeiten nur als annähernd vereinbart.
 Die Lieferung erfolgt ab Lager.
 Alle Gefahren gehen auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Lager verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.
Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
§ 16 Streitbeilegung
Die Elektro Stegemann GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).
§ 17 Umwelt-, Energie- und Produktrecht
Die Elektro Stegemann GmbH beachtet EEG, EnWG, BattG, ElektroG, WEEE-Richtlinie, ProdHaftG, GefStoffV, TA Lärm und sonstige einschlägige Sicherheitsvorschriften.
§ 18 Urheber- und Markenrecht
Alle Logos, Texte, Fotos und Designs der Elektro Stegemann GmbH sind urheber- und markenrechtlich geschützt (§§ 1–4 UrhG, § 4 MarkenG).
Eine Nutzung ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt (§ 97 UrhG).
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (§ 306 BGB). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
§ 20 Schlussformel
Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen.
Die aktuelle Version ist auf www.elektro-stegemann.de abrufbar.
 
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
Velbert, den 03.November.2025
Elektro Stegemann GmbH
 
– Mit Energie für Technik und Zukunft –