DGUV Vorschrift 3 (früher BGV-A3). Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Vorschrift ist seit dem 01.05.2014 gültig. Sie gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. In ihr ist festgelegt wer prüfen darf, zusätzlich werden Prüffristen vorgeschlagen. Beim Prüfen hat sich der Prüfer an die anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE 0701 / 0702) zu halten
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Messtechniker beim prüfen von elektrischen, ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach DGUV (VDE 0701 / 0702)
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